Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Schulkartei-Anwender,

Auf Grund der vielen Rückfragen möchte ich Ihnen noch folgende wichtigen Infos zukommen lassen:

1. Das Gesetz, welches vorschreibt, dass Sie ASV-BW verwenden müssen, ist
a) noch nicht vom Landtag beschlossen und
b) soll (wenn beschlossen) am 1. August 2022 in Kraft treten.

2. Mit einer „Verbindlichen Anmeldung zum ASV-BW Rollout“ verpflichtet sich die Schule, ASV-BW jetzt (2020) zu installieren und produktiv zu nutzen.

3. Die drei weiteren Optionen bei der Anmeldung (Informationsveranstaltung, Grundlagenschulung und technische Installationsunterstützung vor Ort) sind freiwillig.

Unserer Meinung nach kann der Umstieg auf ASV-BW zum jetzigen Zeitpunkt NICHT verpflichtend gemacht werden, da erst im geänderten Schulgesetz dies vorgesehen ist. Wie bereits gesagt: Geplant ist, dass das Gesetz am 1. August 2022 in Kraft treten soll. Sie finden einen Link auf das „Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes…“ am Ende dieser Mail.

Nachfolgend noch ein Zitat aus dem neuen §116:
„Soweit für bestimmte Verwaltungsaufgaben in ASV-BW keine Funktionalitäten bereitgestellt werden, ist insoweit auch die Nutzung anderer Software zulässig.“

Damit steht im geplanten Gesetz, dass die Schulen auch alternative Schulverwaltungsprogramme nutzen können/dürfen/müssen, aber nur für die Funktionen, die in ASV-BW fehlen. Urteilen Sie selbst.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Aufarbeitung dieser Sache noch etwas mehr Zeit beansprucht:
Der Veröffentlichungstermin zu Beginn der Weihnachtsferien und die Tatsache, dass auch Rechtsanwalt-Kanzleien zwischen den Jahren dünner besetzt sind, macht es unmöglich vor Ende des Monats Januar (dem Termin für die verbindliche Anmeldung) eine ausführliche Stellungsnahme für Sie zu ermöglichen.

Ich verspreche Ihnen, dass Sie diese Stellungsnahme erhalten werden. Und ich bin ziemlich sicher, dass SCHULKARTEI nicht aufgegeben werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Trutter

Hier der Link zum Gesetzesentwurf: Link (§116 ab Seite 11))