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- Aktualisiert: 9. Januar 2024
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Beschreibung
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SK-Prüf-WRS (Abschlussprüfungsprogramm WERKREALSCHULE)
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Grundlage der Version 11 ist die Verordnung des Kultusministeriums über die Neufassung der Prüfungsordnungen für die Sekundarstufe I (Artikel 1: Werkrealschulabschlussprüfungsordnung - WRSAPO) vom 4. Juni 2019.
Letzte berücksichtigte Änderung: § 13 geändert und Abschnitt 4 mit § 21 neu eingefügt durch Artikel 6 der Verordnung vom 28. Juli 2023 (GBl. S. 305, 307)
Mit SK-Prüf-WRS ist es möglich, den gesamten Ablauf der Werkrealschul- Abschlussprüfung durchzuführen: von der Erstellung der Teilnehmerliste über den Ausdruck von Beratungsblättern für Lehrkräfte und/oder Schüler bis hin zum direkten Ausdruck der Zeugnisse aus dem Programm heraus.
Ab der Version 10 enthält das Programm ein Modul zur automatischen / manuellen Erstellung eines Prüfungsplans für die mündliche Prüfung.
Nach Abschluss der Prüfung können die Ergebnisse an SK-Zeugnis (ab Version 9) übergeben werden. Damit ist es möglich, die Prüfungsergebnisse für die einzelnen Schuljahre aufzubewahren und eventuelle Nachdrucke von Zeugnissen vorzunehmen.
Über den Menüpunkt Hilfe - Infos im Internet können Sie die Prüfungsordnung auf der Web-Seite des Kultusministeriums aufrufen.
Hinweis zum Import der Stammdaten: In SK-Prüf-WRS werden sowohl Schüler- wie auch Lehrerdaten benötigt.
SK-Prüf-RS kann losgelöst von jedem Schulverwaltungsprogramm eingesetzt werden, da das Einlesen der Daten aus den folgenden Quellen möglich ist:
- CSV-Datei: Schüler- und Lehrerdaten (Eine CSV-Datei kann selbst erstellt oder aus anderen Programmen oft erzeugt werden. Näheres hierzu finden Sie im Handbuch.) - ASV-BW (nur Schüler-Stammdaten) - SCHULKARTEI (Schüler-, Lehrer- und Klassendaten)
Wichtiger Hinweis zum Unterschied zwischen Einlesen aus SCHULKARTEI und Einlesen NICHT aus SCHULKARTEI:
Beim Einlesen aus SCHULKARTEI werden ALLE notwendigen Daten, also auch Klassen, Religionsunterricht, Fremdsprache, Wahlfach, etc. so in SK-Prüf-WRS eingelesen, dass keine Nacharbeit mehr nötig ist. Es werden sogar nur diejenigen Schüler eingelesen, bei welchen auch die entsprechende Prüfung eingetragen ist.
Dagegen kann SK-Prüf-WRS nur das aus ASV-BW einlesen, was der in ASV-BW vorhandene Stammdaten-Export hergibt. Damit ergibt sich, dass ein Nacharbeiten der eingelesenen Daten unbedingt erforderlich ist.
Mit dem Einlesen aus einer CSV-Datei werden tatsächlich nur die Stammdaten eingelesen. Auch hier ist ein Nacharbeiten erforderlich.
Seit Jahrzehnten erfüllt SCHULKARTEI die Funktion, einem Schüler einen eindeutigen Barcode (= eindeutige Kennung) zu vergeben. Damit können die Daten sicher und korrekt in anderen SK-Programmen verwendet werden. Werden nun Daten NICHT aus SCHULKARTEI eingelesen, dann kommt mit den einzulesenden Daten auch kein eindeutiger Barcode mit. Das hat zur Folge, dass dieser Barcode nach dem Einlesen aus einer Nicht-SCHULKARTEI-Quelle direkt in SK-Prüf-WRS erzeugt werden muss. Das wiederum hat zur Folge, dass der Schüler in allen anderen SK-Programmen nicht unter diesem Barcode bekannt ist.
Wichtiger Hinweis:
Diese Version ist ab dem Schuljahr 2023/2024 einzusetzen. Alle vorigen Versionen haben als Prüfungsordnung eine ältere, nicht mehr gültige Version.
TRU-Soft GmbH, 77855 Achern