Derzeit erreichen uns wieder viele Anfragen bezüglich der Umstellung von Schulkartei zu ASV-BW.
Laut unseren Informationen soll für öffentliche Schulen die Umstellung auf ASV-BW bis Ende des NÄCHSTEN Schuljahres 2021/22 bzw. die Teilnahme am dargestellten Rollout-Prozess verbindlich sein.
Zur Klarstellung:
Die verpflichtende Nutzung von ASV-BW ist in §116 des SchG geregelt, welcher allerdings erst am 01.08.2022 in Kraft tritt.
Daher gelten die Regelungen dieses Paragraphen auch erst zum Schuljahr 2022/23!
Diese und weitere Fakten können auch unter http://tru-soft.de/km nachgelesen werden.
Somit ist die Nutzung von ASV-BW also erst ab dem Schuljahr 22/23 verpflichtend – allerdings mit der Einschränkung (Zitat §116 SchG): „Soweit für bestimmte Verwaltungsaufgaben in der Schulverwaltungssoftware ‚Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg‘ keine Funktionalitäten bereitgestellt werden, ist insoweit auch die Nutzung anderer Software zulässig.“
Ob und welche Maßnahmen seitens des Kultusministeriums gegen Schulen getroffen werden können, die sich nicht für die „verpflichtende und verbindliche Anmeldung der öffentlichen Schulen zu einer Tranche“ für den Rollout von SVP-BW angemeldet haben, können wir Ihnen natürlich nicht sagen.
Fakt ist, dass wir Ihnen SCHULKARTEI weiterhin anbieten werden.
Falls überhaupt notwendig, werden wir alles daran setzen, dass Sie SCHULKARTEI und ASV-BW gleichzeitig im Einsatz haben können, ohne die Daten doppelt erfassen zu müssen.