Neuerungen in Version 6.5.009

1. Umsetzung der Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der Realschulabschlussprüfung 2020 vom 28.04.2020:

a) Bei der Notenberechnung wird die Kompetenzprüfung nicht mehr berücksichtigt.

b) Im Karteireiter ‚Prüfungsfächer‘ kann das Ersatzfach für die Kompetenzprüfung angegeben werden.

c) Im Karteireiter ‚Schriftlich‘ gibt es nun ein Formblatt zum Ausdrucken (‚Meldung/Festlegung auf Extra-Fach‘), mit welchem die Schüler sich auf dieses Fach festlegen können.

d) Die Note des Extrafachs wird sowohl beim Gesamt- wie auch dem Kernfachschnitt berücksichtigt.

2. Im Karteireiter ‚Übersicht‘ gibt es nun einen neuen Ausdruck, der alle Endnoten in einer Liste zeigt.

3. Auf dem Ausdruck „Prüfungsergebnis“ wird nun unter das gewählte Ersatzfach für die Kompetenzprüfung ausgegeben.

4. Handhabung der fachinternen Überprüfung in 2020:

Aufgrund der geänderten Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der Realschulabschlussprüfung in 2020 kann die Eingabe der fachinternen Überprüfung wie folgt gehandhabt werden:

a) Werden keine Noten zur fachinternen Überprüfung eingegeben, sollte im Setup der Haken bei „Fachinterne Überprüfung“ NICHT gesetzt sein. In diesem Fall wird lediglich die Jahresnote erfasst.

b) Soweit fachinterne Überprüfungen im zweiten Schulhalbjahr bereits erbracht wurden, KÖNNEN diese ENTWEDER getrennt zur Jahresnote im Programm erfasst werden und mit dem in der Notenbildungsverordnung vorgesehenen Gewicht in die Bewertung der Jahresleistung einfließen ODER auf die unter c) beschriebene Weise erfasst werden.

Dazu sollte im Setup der Haken bei „Fachinterne Überprüfung“ GESETZT sein. Bei Schülern, die die fachinterne Überprüfungen im zweiten Schulhalbjahr NICHT erbringen konnten, muss dann bei der Note zur fachinternen Überprüfung noch einmal die JAHRESLEISTUNG des gewählten Wahlpflichtfachs bzw. des Fächerverbundes NWA eingetragen werden.

c) Abweichend von der unter b) beschriebenen Methode kann auch im Setup der Haken bei „Fachinterne Überprüfung“ NICHT gesetzt werden. In diesem Fall wird lediglich die von Ihnen SELBST ERRECHNETE Gesamtleistung erfasst.