Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Schulkartei-Anwender,

in Kultus und Unterricht vom 7. Juni 2021 (ab Seite 90) hat das KM eine
Verordnung erlassen, welche die Abschlussprüfungen in den Schularten HS, WRS
und RS betreffen.

Hier die zwei Änderungen, welche die Abschlussprüfungsprogramme betreffen:

  1. Musische Fächer: (für HS, WRS und RS)
    „Ist das Bestehen der Prüfung auf Grund der Gesamtleistung im Fach Sport, Musik
    oder Bildende Kunst nicht möglich, ist von diesen Fächern nur das mit der
    besten Note für das Bestehen maßgebend.“
  2. Schlechte Prüfungsnoten: (nur für HS)
    „…sind die Gesamtleistungen in zwei Prüfungsfächern geringer als mit der
    Note ªausreichend´ bewertet, ist die Prüfung bestanden, wenn für eines dieser
    Fächer ein Ausgleich gegeben ist; …“

Die Programmierung dieser Anforderungen kann leider nicht in Kürze erfolgen.
Deshalb möchte ich Ihnen folgende Vorgehensweise mit den Prüfungsprogrammen
in der aktuellen Version empfehlen:

Beide Fälle sind jeweils zu berücksichtigen, falls ein Prüfling die Prüfung
nicht besteht.

Sie müssen dann in allen Prüfungsprogrammen überprüfen, ob das Nichtbestehen
von einer Note der musischen Fächer verursacht wird.
Wenn ja: überprüfen Sie, ob der Prüfling die Prüfung mit nur der besten Note
der musischen Fächer besteht. Wenn dies zutrifft, dann können Sie für diesen
Prüfling, trotz dass das Programm das Nichtbestehen meldet, ein Abschlusszeugnis
über die Option <aktueller Schüler> ausdrucken.

In der HAUPTSCHULE muss auch noch der Fall 2 (schlechte Prüfungsnoten)
überprüft werden.
Auch hier gilt, dass nach Überprüfung ein Abschlusszeugnis, wie bereits
beschrieben, ausgedruckt werden kann.

Noch ein Hinweis: Falls Sie auf dem beschriebenen Weg ein Abschlusszeugnis
drucken, denken Sie daran, dass Sie den Gesamtschnitt, der dann ja nicht
stimmen kann, direkt vor dem Ausdruck auf dem Zeugnisformular korrigieren.

Ich werde versuchen, die Programmierung voranzutreiben, so dass Ihnen noch
ein Wartungsupdate zur Verfügung gestellt werden kann.
Versprechen kann ich es aber nicht!

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Trutter

PS: Es ist sehr außergewöhnlich, dass eine Prüfungsordnung für die LAUFENDE
Prüfung geändert wird, zumal es hier um Bestehen oder nicht Nicht-Bestehen
geht.