Ab dem 25.05.2020 standen für alle Prüfungsprogramme Wartungsupdates zur Verfügung, in welchen die aktualisierten Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der Abschlussprüfungen für das Schuljahr 2019/2020 umgesetzt sind.
Aufgrund einiger Anfragen an der Hotline möchten wir Sie aber noch einmal explizit darauf hinweisen, dass mit den aktualisierten Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der Abschlussprüfungen KEINE NEUGESTALTETEN ZEUGNISMUSTER seitens des KM veröffentlicht wurden. Die in den Prüfungsprogrammen genutzten Zeugnisse entsprechen den derzeit aktuellen Mustern des KM.
Diese sehen u.a. eine Unterzeichnung durch die oder den Prüfungsausschussvorsitzenden und die Schulleiterin oder den Schulleiter vor.
Dazu die Aussage des KM:
Im Schuljahr 2019/2020 hat die Schulleiterin oder der Schulleiter aber aufgrund der Corona-Pandemie- Prüfungsverordnung das Amt der oder des Prüfungsausschussvorsitzenden bei der Hauptschul-, Werkrealschul- und Realschulabschlussprüfung inne, soweit die jeweils zuständige Schulaufsichtsbehörde nichts anderes bestimmt. Daher sollen die Zeugnismuster für den Prüfungsjahrgang 2019/2020 durch die Schuleiterinnen und Schulleiter ggf. zweimal auf dem jeweiligen Muster unterzeichnet werden. Die betroffene Person unterzeichnet dabei in zwei verschiedenen Funktionen (Prüfungsausschussvorsitz und Schulleitung).